Das UKW-Sprechfunkzeugnis für
den Binnenschiffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine
Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschiffahrtsfunk
auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschiffahrtsstraßen
und Seeschiffahrtsstraßen Binnenwärts der Grenze der
Seefahrt") teilzunehmen..
Für alle die in den Niederlanden
fahren kann gesagt werden, daß hier bis zur Außengrenze
der Friesischen Inseln das Binnenzeugnis (UBI) erforderlich ist!!!!
Das UKW-Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschiffahrtsfunk berechtigt nicht zur Teilnahme
am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS. Diese
Berechtigung kann nur durch eine Ergänzungsprüfung
zum Beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnis (Short
Range Certificate [SRC]) erworben werden.